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Neues Feuerwehrgesetz: Aktiv bis 70

Neues Feuerwehrgesetz: Aktiv bis 70

Feuerwehrleute können in Kärnten künftig bis zum Alter von 70 Jahren aktiv sein, die Altersbeschränkung von 65 Jahren wird aufgehoben. Die älteren Feuerwehrleute können dann als Reservisten an Übungen und Einsätzen teilnehmen. Die Aufhebung der Altersbeschränkung wurde am 19.04.2016 in der Landesregierung beschlossen.

 

Personelle Engpässe sollen abgefangen werden

Ob man „Altmitglied“ oder „Reservist“ bis zum 70. Lebensjahr wird, das sollen sich die Betroffenen künftig selbst aussuchen können. Mit der neuen Regelung sollen auch personelle Engpässe abgefangen werden. Rund 18.000 Einsätze gab es für die Kärntner Feuerwehren im letzten Jahr. In zehn bis zwölf Fällen konnte die Mannschaft wegen Personalmangel nicht ausfahren, sagt Rudolf Robin, stellvertretender Landesfeuerwehrkommandant von Kärnten. Die Änderung des Kärntner Feuerwehrgesetzes soll nach Beschluss der Landesregierung im Rechts- und Verfassungsausschuss des Landtages und danach in einer der nächsten Sitzungen des Kärntner Landtages beschlossen werden und jedenfalls noch im Jahr 2016 in Kraft treten. Andere Bundesländer haben die Altersgrenze für Feuerwehrleute bereits angehoben, Kärnten zieht damit nach.

Quelle: http://kaernten.orf.at, 19.04.2016 / 21:30 Uhr
Symbolfoto: © BFKdo Hermagor

Alexander Kühne