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Verordnung wegen Waldbrandgefahr

Verordnung wegen Waldbrandgefahr

Als Vorbeugemaßnahme wegen besonderer Brandgefahr aufgrund der vorherrschenden Trockenheit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Hermagor am 24.06.2025 folgende Verordnung in Kraft gesetzt.




Quelle: Bezirkshauptmannschaft Hermagor, 24.06.2025
Symbolfoto: BFKdo Hermagor

Florian Jost

Bezirksbeauftragter für Öffentlichkeitsarbeit